Datenschutzerklärung für Blogs
Wie mir gerade via Immobilienportale.com bewußt wird, ist es laut neuem Telemediengesetz auch für Betreiber von privaten Weblogs und Websites Pflicht, neben einem vollwertigen Impressum mit Namens- und Adressangabe eine Datenschutz-Erklärung auf der Website unterzubringen. Mehr Informationen dazu bietet das Lawblog.
Wer ein Gewerbe betreibt sollte darüber hinaus noch einen Blick auf seinen Mail-Footer werfen. Dort ist nämlich die erste Abmahnwelle wegen fehlender Handelsregisterangaben im anrollen.
Na da weiß ich ja jetzt, was ich am Wochenende zu tun habe - hätte ja sein können, dass ich mich langweile. Langsam wirds wirklich kompliziert



























Am 10. Februar 2007 um 13:02 Uhr
Hallo,
aber eine Datenschutzerklärung ist doch wohl nur notwendig wenn man das Blog auf seinem eigenen Server hostet.
Bei Blogger hat man ja gar keinen Zugriff auf die Daten des Kommentierenden. Die alleinige Datenschutzverantwortung liegt da ja wohl beim Bloghoster, oder sehe ich da etwas falsch ?
Am 15. Februar 2007 um 23:04 Uhr
Was ein Mist ist das denn? Und alles nur, weil man die Möglichkeit zum kommentieren gibt? Danke für den Tip mit Law Blog.
Am 6. Juni 2007 um 11:06 Uhr
Danke für den tipp, war mir bis gerade eben nicht bekannt!
Am 18. Dezember 2009 um 08:52 Uhr
Gibt es denn eigentlich im Internet auch so eine Art Branchenbuch wie das Branchenbuch Niedersachsen oder Branchenbuch Bayern oder andere, wo man sich als Blogbesitzer eintragen muss mitsamt Blog?