Frank Ristau

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Datenschutzerklärung für Blogs

Wie mir gerade via Immobilienportale.com bewußt wird, ist es laut neuem Telemediengesetz auch für Betreiber von privaten Weblogs und Websites Pflicht, neben einem vollwertigen Impressum mit Namens- und Adressangabe eine Datenschutz-Erklärung auf der Website unterzubringen. Mehr Informationen dazu bietet das Lawblog.

Wer ein Gewerbe betreibt sollte darüber hinaus noch einen Blick auf seinen Mail-Footer werfen. Dort ist nämlich die erste Abmahnwelle wegen fehlender Handelsregisterangaben im anrollen.

Na da weiß ich ja jetzt, was ich am Wochenende zu tun habe - hätte ja sein können, dass ich mich langweile. Langsam wirds wirklich kompliziert :-(

Frank Ristau am 2. Februar 2007

4 Reaktionen zu “Datenschutzerklärung für Blogs”

  1. Ryo

    Hallo,
    aber eine Datenschutzerklärung ist doch wohl nur notwendig wenn man das Blog auf seinem eigenen Server hostet.
    Bei Blogger hat man ja gar keinen Zugriff auf die Daten des Kommentierenden. Die alleinige Datenschutzverantwortung liegt da ja wohl beim Bloghoster, oder sehe ich da etwas falsch ?

  2. der Bilder-Blogger

    Was ein Mist ist das denn? Und alles nur, weil man die Möglichkeit zum kommentieren gibt? Danke für den Tip mit Law Blog.

  3. kahuki

    Danke für den tipp, war mir bis gerade eben nicht bekannt!

  4. Uli Trums

    Gibt es denn eigentlich im Internet auch so eine Art Branchenbuch wie das Branchenbuch Niedersachsen oder Branchenbuch Bayern oder andere, wo man sich als Blogbesitzer eintragen muss mitsamt Blog?

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