Virtual-Dub-Homepage-Abmahnungen
Dem Unternehmen Internet Dienstleistungen Kliemen, ist es gelungen, den Namen der populären Open-Source Videobearbeitungssoftware Virtual-Dub (die Software steht unter der GPL) als Marke anzumelden. Die Markeneintragung erfolgte erst im Jahr 2006 in der Leitklasse 42. Jetzt verschickt der Internet-Dienstleister, dessen Chef Raimar Kliemen ist, Abmahnungen an Websites, die auf das Open-Source-Projekt verlinken.
Die Abmahnungen verden mit Anschrift der angeblichen “Niederlassung2″ im tcheschischen Karlovy Vary versand. Ein Scan dieses Schreiben findet sich im ComputerBase Forum.
Generell darf bezweifelt werden, ob eine solche Abmahnung gerechtfertigt ist. Möglicherweise handelt es sich um eine so genannte “böswillige Markenanmeldung”, was einen Antrag auf Löschung der Wortmarke aus dem DPMA-Register rechtfertigen würde. Darüber hinaus kann aufgrund der Bekanntheit der Open-Source-Software und derZeitspanne (ca. 2004), die “Virtual Dub” am Markt bekannt ist, auch in Deutschland ein so genannter “Werktitelschutz”, der älter und damit höher priorisiert wäre, greifen. Eine Verlinkung wäre deshalb unproblematisch.
Der Maintainer der Open-Source-Software Virtual Dub, Avery Lee, hat inzwischen klargestellt, dass er mit der Markenanmeldung und den Abmahnungen nichts zu tun hat.
Man kann also durchaus von einem dreisten Abzockversuch sprechen - die Rechtsfragen werden von Juristen bereits analysiert.
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Frank Ristau am 18. August 2006

























