GoYellow unterliegt Yello
Das Branchenverzeichnis GoYellow darf seinen Namen wegen Verletzung der Markenrechte des Stromanbieters Yello nicht mehr verwenden. Dies geht aus einem Gerichtsbeschluß des Landgerichtes München I hervor. Zudem ordnete das Gericht die Löschung der Firma im Handelsregister an und verpflichtete GoYellow zur Zahlung von Schadenersatz.
Die Richter sahen eine Verwechslungsgefahr mit der Marke Yello des Stromanbieters. Das Gericht ging sogar davon aus, dass GoYellow gezielt unlauter vorging und den Ruf von Yello gezielt ausgebeutet. GoYellow will nun in die nächste Instanz gehen. Aufgrund der Berufungsankündigung von GoYellow ist das Urteil bis auf Weiteres allerdings nicht rechtskräftig. GoYellow liegt mit weiteren Anbietern im Rechsstreit, unter anderem mit der Deutschen Telekom Medien GmbH Herausgeberin der Gelben Seiten.
Auch wenn die Ähnlichkeit beim Namen vorhanden ist, denke ich, dass dieses Urteil vieleicht doch ein wenig zu weit geht. Mit Branchenbüchern verbindet man nun einmal die Farbe Gelb. Vieleicht wollte man sich einfach nicht “Geh Gelb” nennen (wegen der Namensähnlichkeit mit den Gelben Seiten) und ist daher auf die englische Schreibweise ausgewichen. Wenn GoYellow also einen Ruf ausbeutet, dann den der Gelben Seiten. Mir solls trotzdem recht sein - eine professionelle Linkschleuder fällt damit vieleicht bald weg.
Frank Ristau am 6. Juni 2006


























Am 6. Juni 2006 um 20:30 Uhr
[…] P.P.S.: Frank Ristau weint einer “professionellen Linkschleuder” keine Träne nach. Da hat er auch wieder Recht, und es ist wirklich schade, dass ich für meine Argumentation kein würdiges Opfer anzubieten habe, […]