Frank Ristau

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Domaingrabbing nicht unbedingt sittenwidrig

Handbuch Domain-Namen.Das Reservieren generischer (beschreibender) Umlaut-Domains stellt nicht unbedingt sittenwidriges Domain-Grabbing dar, auch nicht, wenn diese zum Zwecke des späteren Verkaufs geordert wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Leipzig hervor. Auslöser war der Streit um die Adresse kettenzüge.de, die sich der Beklagte Mitte Mai 2005 reserviert hatte und anschließend dem Inhaber von kettenzuege.de, zum Kauf angeboten hatte.

Quelle: Heise

Frank Ristau am 25. Februar 2006

Eine Reaktion zu “Domaingrabbing nicht unbedingt sittenwidrig”

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