Domaingrabbing nicht unbedingt sittenwidrig
Das Reservieren generischer (beschreibender) Umlaut-Domains stellt nicht unbedingt sittenwidriges Domain-Grabbing dar, auch nicht, wenn diese zum Zwecke des späteren Verkaufs geordert wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Leipzig hervor. Auslöser war der Streit um die Adresse kettenzüge.de, die sich der Beklagte Mitte Mai 2005 reserviert hatte und anschließend dem Inhaber von kettenzuege.de, zum Kauf angeboten hatte.
Quelle: Heise
Frank Ristau am 25. Februar 2006


























Am 4. März 2006 um 02:43 Uhr
[…] Originally by Frank Ristau from Frank Ristau on February 25, 2006, 4:09pm […]